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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsberech

Die Rechtsbeziehung zwischen der Pferdephysiotherapeutin Liesa-Maria Gerbens zu den Pferdebesitzern, im folgenden als Kunde bezeichnet, bestimmen sich nach folgenden Vertragsbedingungen.

2. Zustandekommen des Behandlungsvertrages

2.1. Ein Behandlungstermin ist erst dann bindend, wenn die Anfrage an einen Termin durch die Physiotherapeutin         bestätigt wurde.

2.2. Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Pferdes/ Ponies.

3. Termine

3.1.  Der Termin gilt als verbindlich, wenn die Therapeutin den Termin bestätigt hat.

3.2. Termine, die weniger als 24 Std vor dem Termin, abgesagt werden, können dem Kunden voll in Rechnung               gestellt werden.

3.3. Ein Folgetermin kann nur gebucht werden, wenn vorher eine Erstbehandlung mit Befunderhebung erfolgt ist.

3.4. Ein Termin gilt nur dann als Folgetermin, wenn in den letzten drei Monaten eine Behandlung statt gefunden             hat.

4. Bezahlung

4.1. Die erste Behandlung erfolgt immer direkt nach der Therapieeinheit.

4.2. Alle weiteren Behandlungen können bar bezahlt werden oder auf das auf der Rechnung angegebene Konto         überwiesen werden.

5. Aufklärung 

Der Kunde verpflichtet sich den Therapeuten wahrheitgemäß und umfangreich über den                                    Gesundheitszustand und Maßnahmen von anderen Behandlern (Tierarzt, Hufschmied, Chiropraktiker, etc.)        aufzuklären.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Therapeutin den Kunden über mögliche Folgen der Behandlung                    aufzuklären.

6. Behandlungablauf

6.1. Die Physiotherapeutin führt zu beginn der Therapie einen Befund durch und verpflichtet sich dabei zu                 Sorgfalt.

6.2. Der Behandlungsverlauf und weiterführende Maßnahmen werden mit dem Kunden abgesprochen. Dabei           wird der Kunde mit in die Behandlung eingebunden. Dabei werden Übungen gezeigt, die der Kunde mit             dem Patienten durchführen sollte, um ein bestmögliches Behandlungsergebnis zu erhalten. 

7. Garantieausschluss

Die Therapeutin gibt keine Garantie für das Erreichen des Behandlungsziels. Der Kunde wird darüber                aufgeklärt und unterschreibt vor Begin der Behandlung, dass er dies zur Kenntnis genommen hat.

Eine evtl. Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands ist nach einer Behandlung möglich. Wenn eine        Verschlechterung anhält, sollte der Therapeut und der Tierarzt informiert werden.

8. Haftung

8.1. Der Therapeut übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch die physiotherapeutische                   Behandlung am Pferd entstehen könnten.

8.2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder das Pferd am Therapeuten, anderen an der Behandlung         beteiligten Personen oder Behandlungsmaterial entstanden sind.

9. Salvatorische Klausel

Falls einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder teilweise wirksam sind, wird die Wirksamkeit der anderen Bedingungen davon nicht berührt.  

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